2003

 
Das ehemalige Rennbahngelände an der Dortmunder Str. hat für die Stadt Castrop-Rauxel eine herausragende kulturhistorische und stadtentwicklungspolitische Bedeutung.
Aus dieser gesellschaftlichen Verpflichtung heraus und zur langfristigen Sicherung dieses Bereiches erfolgt am 13.05.2003 der Beschluss des Betriebsausschusses I der Stadt Castrop-Rauxel, die ehemalige Rennbahn in die Denkmalliste gem. § 3 Denkmalschutzgesetz NRW einzutragen.