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2003 |
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Das ehemalige Rennbahngelände an der Dortmunder Str. hat für die
Stadt Castrop-Rauxel eine herausragende kulturhistorische und
stadtentwicklungspolitische Bedeutung.
Aus dieser gesellschaftlichen Verpflichtung heraus und zur
langfristigen Sicherung dieses Bereiches erfolgt am 13.05.2003
der Beschluss des Betriebsausschusses I der Stadt
Castrop-Rauxel, die ehemalige Rennbahn in die Denkmalliste gem.
§ 3 Denkmalschutzgesetz NRW einzutragen. |
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